Jetzt kostenlos Registrieren
Gefällt mir Übersicht21Gefällt das

angeleinter & freier Hund

Dies ist eine Diskussion über angeleinter & freier Hund innerhalb des Rechtliches Forums, ein Teil der Rund um den Hund Kategorie; Hallo zusammen! Da wir öfters in dieser Situation sind, wollt ich mal wissen, wie es im Fall eines Falles ist: ...


Seite 1 von 4 123 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 32
  1. #1
    Snoopy

    angeleinter & freier Hund

    Hallo zusammen!
    Da wir öfters in dieser Situation sind, wollt ich mal wissen, wie es im Fall eines Falles ist:
    Person 1 ist mit angeleinten Hund/en unterwegs, Person 2 ihr Hund ist frei und bleibt das auch (obwohl er auf Abruf nicht zurück geht). Der freie Hund macht Theater und provoziert den an der Leine, geht ihn an.
    Wenn der angeleinte Hund sich nun wehrt und den freien Hund "packt" - ist dann trotzdem Person 1 (mit angeleinten Hund) schuld?

    Es geht nicht dadrum, dass der Hund an der Leine nicht beißen soll... sondern eben um den Fall der Fälle!

  2. #2
    Sinara
    ich würde sagen nein, der freie hund hätte gesichert werden müssen, so ist das nunmal.
    hier im auslauf kommen auch manchmal angeleinte hunde, dann nehmen wir unsere ran, das gehört sich einfach so.
    der freie hund ist schuld, nicht der angeleinte.

  3. #3
    SheCaMo
    Also ich wuerde versuchen es erst gar nicht soweit kommen zu lassen und erstmal meinen Hund hinter mir zu "verstauen" ja einfacher gesagt wie getan, klappt nicht immer, vorallem wenn der andere Hund aus dem "nichts auftaucht". Ich habe jetzt schon ein paar mal die Erfahrung machen muessen und 2 mal war ich die "Leidtragende". 1 Mal endete es mit der abgabe meines Hundes, das 2 mal mit einem angebrochenen Handgelenk.

    Aber normalerweise sage ich auch: Mein Hund ist gesichert, die andere Person kann ihren nicht kontrollieren, also Pech gehabt.
    Sollte es wirklich zu einer Beisserei mit verletzungen kommen, sollte man mit dem angeleinten Hund, jedoch die besseren Karten bei der Versicherung haben.

    LG
    Nike

  4. #4
    Malinois
    Hallo

    das problem hatte ich auch schon gehabt.Als ich Julchen noch hatte bin ich immer mit einer ehemaligen Freundin und ihrer Hündin spazieren gegangen.Nie ist was passiert.
    Aufeinmal lässt sie ihre Hündin los,damit sie laufen kann und was macht das vieh ? es stürzt sich auch mein angeleintes Julchen.Das íst 2 mal passiert und beim 1. mal mussten sie die ganze TA rechnung von 400€ zahlen beim 2. mal habe ich die bisse für meinen Hund eingesteckt.
    Eigentlich hätte ich sie anzeigen können,aber ich dumme habe es nicht gemacht.Weil sonst hätte das Tier jetzt einen Maulkorb.
    Leider haut der Hund auch immer ab und beißt sich dann durch die Welt.Da kann man dem Ordnungsamt schreiben wie man will,aber keiner macht was....

  5. #5
    taikuri
    Wenn Person 1 ihren Hund angeleint hat wird das schon einen guten Grund haben. Hund nicht verträglich, Besitzerin möchte evtl. gerade keinen anderen Hundekontakt oder oder oder....
    Stürzt sich dann der unangeleinte Hund von Person 2 auf den Hund an der Leine ist für mich ganz klar Person 2 schuld, denn diese hat dafür zu sorgen das ihr freilaufender Hund niemand anderen, egal ob Mensch oder Tier, "belästigt".

    Edit: Die meisten (wenn nicht sogar alle) Versicherungen würden auch so entscheiden.

  6. #6
    Ella82
    Mir ist so, als ob ich schonmal von nem Urteil gelesen hätte, in dem es hieß, dass der "angeleinte Halter" ne Teilsgchuld hat bei einer Beißerei. Aber nagelt mich nicht fest. Ich weiß die Zusammenhänge nicht mehr. Aber ich weiß, dass die deutsche Rechtssprechung oftmals nicht viel mit unserem Gerechtigkeitsempfinden gemeinsam hat.

  7. #7
    Malinois
    Zitat Zitat von Ella82 Beitrag anzeigen
    Mir ist so, als ob ich schonmal von nem Urteil gelesen hätte, in dem es hieß, dass der "angeleinte Halter" ne Teilsgchuld hat bei einer Beißerei. Aber nagelt mich nicht fest. Ich weiß die Zusammenhänge nicht mehr. Aber ich weiß, dass die deutsche Rechtssprechung oftmals nicht viel mit unserem Gerechtigkeitsempfinden gemeinsam hat.
    aber warum sollte der angeleinte hund eine teilschuld haben ? der unangeleinte hund + besitzer trägt die GANZE schuld

  8. #8
    Snoopy
    Hmm.. Wo kann man sich denn da sonst mal schlau machen? Bei der Versicherung?

    Klar versucht man die Situation zu vermeiden, aber mein Hund lässt sich nicht anpöpeln und mutiert dann zum gefühlten Cane Corso, lach.

    Vielen Dank für eure Infos!

  9. #9
    ChrissiBasti
    Zitat Zitat von Malinois Beitrag anzeigen
    aber warum sollte der angeleinte hund eine teilschuld haben ? der unangeleinte hund + besitzer trägt die GANZE schuld



    Zitat Zitat von Snoopy Beitrag anzeigen
    Klar versucht man die Situation zu vermeiden, aber mein Hund lässt sich nicht anpöpeln und mutiert dann zum gefühlten Cane Corso, lach.
    Genau DAS könnte der Grund für die Teilschuld sein. WENN dann denn die Versicherung auf Teilschuld plädiert.

    Meist sind die angeleinten Hunde auch nicht zimperlich, wenn sie einem anderen Hund gegenüberstehen. Deshalb versuche ich meist, dem entgegenkommenden Hundebesitzer nahe zu legen, BEIDE Hunde abzuleinen... da habe ich zu 99,9 % nur gute Erfahrungen mit gemacht.

  10. #10
    taikuri
    Aber man zeigt doch eigentlich mit seinem angeleinten Hund das man keinen Kontakt möchte.
    Und wenn da jemand unbedingt meint sein unangeleinter Hund kann ja ruhig doch hingehen, dann ist es seine Schuld wenn sein Hund gebissen wird.
    Der Hund an der Leine war eingeschränkt (vielleicht aus wichtigen Gründen) und konnte sich nicht anders wehren.
    Ich finde dann eher das Verhalten des Besitzers des nicht angeleinten Hund verantwortungs- und rücksichtslos.

    Hab mal bissl rumgesucht

    Beißen sich Hunde gegenseitig, so kommt die gesetztliche Tierhaltung (§ 833BGB) zur Anwendung. Dies bedeutet im Regelfall, daß der eine Hundehalter für die Verletzung (Behandlungskosten) am anderen Hund aufkommen muß. War aber der eine Hund angeleint und der andere Hund nicht, so gilt ein anderer Haftungsverteilungsmaßstab. In diesem Fall trägt der Halter des nicht angeleinten Hundes die Kosten für die tierärztliche Behandlung des anderen Tieres alleine. Amtsgericht Frankfurt, Az.: 32 C 4500/94-39
    Quelle: Hund und Recht

    Ist da allerdings so geschrieben das der angeleinte Hund gebissen wurde.

    Wobei ich aber auch überall gelesen habe das dann trotzdem der Halter des angeleinten Hundes eine Teilschuld bekommt. Eben weil der Hund gebissen hat und wenn man weiß das sein Hund nicht so verträglich ist, man ihn dann dementsprechend sichern müsste.

    Am Besten doch mal bei der Versicherung nachfragen was die dazu meinen.

Seite 1 von 4 123 ... LetzteLetzte

angeleinter & freier Hund



name=